Leistungen

Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenkassen im Zusammenwirken mit den Zahnärzten und dem öffentlichen Gesundheitsdienst, gemeinsam und einheitlich Maßnahmen zur Prävention von Zahn- und Zahnfleischerkrankungen zu fördern.

Seit 1984 arbeiten die Krankenkassen, die Zahnärzte und der Jugendzahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes im Hochsauerlandkreis im Arbeitskreis Zahngesundheit zusammen, um bei Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen zu fördern. Das geschieht insbesondere in Kindergärten und Schulen. Dabei werden die vier Säulen der Zahngesundheit beherzigt:

  • Die regelmäßige Mundhygiene
  • Die zahngesunde Ernährung
  • Die Anwendung von Fluoriden
  • Der regelmäßige Zahnarztbesuch